| Typ | Konzept |
|---|---|
| Quellen | Quelle - Praxisbuch Usability und UX Quelle - Recherche - Usability und UX heute 2026 |
| Erstellt | 2026-09-27 |
| Aktualisiert | 2026-09-27 |
| Tags | barrierefreiheit, accessibility, wcag, bitv, kontrast, leichte-sprache, farbenblindheit |
Accessibility: Anwendungen so gestalten, dass auch Menschen mit Seh-, Lese- oder anderen Einschränkungen sie nutzen können, durch saubere Programmierung, ausreichenden Kontrast, nicht nur Farbe als Unterscheidung, verständliche Texte bis hin zu Leichter Sprache. Laut Quelle (2017) nur für Behörden Pflicht, in Deutschland seit Juni 2025 durch das BFSG auch für viele Unternehmen; davon profitieren alle Nutzer.
Rechtslage laut Quelle (Deutschland, 2017)
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und BITV 2.0 (seit 2012): Webauftritte des Bundes müssen barrierefrei sein; die Länder haben ähnliche Regeln (Quelle - Praxisbuch Usability und UX, S. 68).
- Die Anforderungen stammen aus den WCAG 2.0 (Web Content Accessibility Guidelines) der Web Accessibility Initiative des W3C. Diese sind als ISO/IEC 40500 und EN 301 549 genormt.
- Unternehmen sind nur „aufgerufen“; Pflichten gibt es keine. Verbände von Menschen mit Behinderung können mit Firmen Zielvereinbarungen schliessen (§ 5 BGG).
Die Quelle sagt, für Unternehmen gebe es keine Pflicht. Das ist überholt (Quelle - Recherche - Usability und UX heute 2026):
- Deutschland, Unternehmen: Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Erfasst sind u. a. elektronische Dienstleistungen für Verbraucher wie Onlineshops. Ausnahme: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz), die Dienstleistungen erbringen; für Produkte gilt die Ausnahme nicht.
- Deutschland, Behörden: Die BITV 2.0 wurde am 25. Mai 2019 überarbeitet (EU-Richtlinie 2016/2102). Sie verweist nun auf die Norm EN 301 549 und verlangt einen Feedback-Mechanismus sowie eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
- WCAG: Nach 2.0 kamen 2.1 (2018) und 2.2 (5. Oktober 2023) mit 9 neuen Kriterien, u. a. Fokus nicht verdeckt, Alternativen zu Ziehbewegungen, Klickziele mindestens 24 × 24 CSS-Pixel, barrierefreie Anmeldung. Das Kriterium 4.1.1 Parsing entfiel.
Schweiz
- Bund: Accessibility Standard eCH-0059 Version 3, der WCAG 2.1 Stufe AA verlangt. Rechtsgrundlagen sind die UNO-Behindertenrechtskonvention, Art. 8 Abs. 2 der Bundesverfassung, das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), die BehiV und das EMBAG (Quelle - Recherche - Usability und UX heute 2026).
- Private: Die Teilrevision des BehiG (Botschaft des Bundesrates vom 20. Dezember 2024, Geschäft 25.020) soll den Zugang zu Dienstleistungen Privater verbessern: Wer Dienstleistungen öffentlich anbietet, muss angemessene Vorkehrungen treffen. Dazu kommen die Anerkennung der drei Gebärdensprachen und Diskriminierungsschutz im Arbeitsverhältnis. Stand September 2026 liegt die Vorlage noch im Parlament.
Mehrere Blogs schreiben, private Unternehmen müssten „ab 2027“ digital barrierefrei sein. Amtlich ist das nicht belegt; Inhalt und Termin hängen vom Parlament ab.
Leserlich: Kontrast und Farbe
- Kontrast ist entscheidend. Zu wenig senkt unbewusst die Lesegeschwindigkeit; unter einer Schwelle, die je nach Person, Alter und Sehvermögen verschieden ist, wird es als störend wahrgenommen. Im Sonnenlicht auf dem Smartphone wird es noch schlimmer (S. 293–294).
- Je kleiner oder feiner die Schrift, desto mehr Kontrast ist nötig.
- Prüfwerkzeuge rechnen das Kontrastverhältnis nach WCAG aus, z. B. webaim.org/resources/contrastchecker. Die Stufe AA ist ganz gut, AAA sehr gut (S. 295).
- Schwarz auf Weiss ist nicht „zu hart“; dafür fanden die Autoren keine Belege. Weisser Text auf Schwarz ist dagegen nachweislich schlechter zu lesen (S. 295).
- Nie nur über Farbe unterscheiden: Selbst Normalsichtige tun sich schwer damit. Die Fussgängerampel ist besser als die Autoampel, weil sie zusätzlich Symbole zeigt (S. 296).
- Rot-Grün-Sehschwäche: fast jeder zehnte Mann und jede hundertste Frau, knapp 5 % aller Nutzer. Deuteranopie = Grünblindheit, Protanopie = Rotblindheit. Prüfen mit Coblis (Color Blindness Simulator) oder Browser-Plugins.
Verständlich: Einfache und Leichte Sprache
7,5 Millionen deutschsprachige Erwachsene können nur eingeschränkt lesen und schreiben (leo.-Studie 2011), gut 14 % der möglichen Besucher (S. 69).
| Einfache Sprache | Leichte Sprache | |
|---|---|---|
| für | geringe Lesefähigkeit, Nicht-Muttersprachler | auch Menschen mit geistiger Behinderung |
| Sätze | höchstens ca. 15 Wörter, höchstens ein Nebensatz | höchstens ca. 8 Wörter, eine Aussage pro Satz |
| Regeln | wenig Fremdwörter, beim ersten Auftreten erklärt | nur Aktiv, Subjekt–Prädikat–Objekt, „vom“ statt Genitiv, keine abstrakten Begriffe, Bindestriche in Wörtern („Polizei-Hund“), jeder Satz eine Zeile, keine Kursiv- oder Grossbuchstaben |
| wirkt | fällt im Alltag kaum auf | für geübte Leser eigenartig |
| Pflicht | sinnvoll für fast jede Anwendung | für öffentliche Stellen, Texte müssen geprüft werden |
Nach S. 70–71. Informationen beim Netzwerk Leichte Sprache (leichtesprache.org).
Die Regeln der Einfachen Sprache decken sich mit denen, nach denen dieses Wiki geschrieben wird: kurze Sätze, aktiv, Fremdwörter erklären.
Legasthenie
Etwa 4 % aller Schüler haben eine Lese-Rechtschreib-Schwäche. Alle allgemeinen Schriftregeln helfen ihnen; zusätzlich Schriften mit klar unterscheidbaren Buchstaben und deutlichen Ober- und Unterlängen. Es gibt eigens entwickelte Schriften (S. 309).
Weitere Punkte
- Tastaturbedienung mit sichtbarem Fokus-Zustand und Tab-Reihenfolge (UI-Richtlinien).
- Gebärdensprache und Leichte Sprache auf Behördenseiten.
- Bildbühnen und Animationen stoppbar machen, sonst sind sie für Mausungeübte unbedienbar.
Verwandt
- Usability – Normen und Gesetze
- UI-Richtlinien – Schrift, Farbe, Buttons
- Farbmetrik – physikalische Grundlage von Farbe und Helligkeit
- Datenschutz Schweiz – weiteres Schweizer Recht zu Websites
